A. Allgemeine Bestimmungen
1. Auftragserteilung und Vertragsschluss
1.1. Verträge über die Inanspruchnahme von Leistungen der BPI Service
kommen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Bedingungen
und den speziellen Bedingungen für die jeweiligen Leistungsangebote
zustande.
1.2. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit
ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur dann, wenn sie von der BPI
Service zuvor schriftlich ausdrücklich anerkannt wurden.
1.3. Auftragserteilungen durch den Vertragspartner haben schriftlich,
möglichst unter Verwendung der Auftragsformulare der BPI Service, zu
erfolgen.
2. Preise
2.1. Die Preise für die Leistungen der BPI Service ergeben sich aus
der jeweils gültigen Fassung der Preislisten der BPI Service. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
2.2. Bei Leistungen, die die BPI Service vereinbarungsgemäß
fortlaufend erbringt, werden Preisänderungen dem Vertragspartner
mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt und
werden für beide Parteien verbindlich, falls der Vertragspartner nicht
innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Änderung kündigt. Auf dieses
Kündigungsrecht sowie auf die Folgen einer unterlassenen Kündigung
wird die BPI Service bei der Mitteilung der Preisänderung jeweils
hinweisen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
eines Skontos auf das von der BPI Service angegebene Konto zu zahlen. Die
BPI Service behält sich das uneingeschränkte Eigentum an allen
gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.
3.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner zur Zahlung von
Verzugszinsen verpflichtet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, liegt der
Verzugszins 5% über dem Basiszinssatz. Ist der Vertragspartner
Unternehmer, liegt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt
unberührt. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens als der Verzugszinsen nach Satz 1 vorbehalten.
3.3. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückhaltung von
Zahlungen ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn und soweit seine
Gegenforderung von der BPI Service nicht bestritten wird oder
rechtskräftig festgestellt ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
4. Gewährleistung, Haftung
4.1. Eine Gewährleistung der BPI Service für die inhaltliche
Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die in von anderen
Urhebern geschaffenen und von der BPI Service lediglich verlegten und /
oder vertriebenen Schriftwerken enthalten sind oder die von der BPI Service
GmbH lediglich aus anderen Quellen übernommen wurden, besteht nicht.
Andere als die in vorstehend in Satz 1 genannten Mängel sind der BPI
Service unverzüglich schriftlich zu melden. Ist der Vertragspartner
Unternehmer, bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn dieser
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei
ordnungsgemäß gerügten Mängeln, die im Zeitpunkt des
Gefahrübergangs bereits vorlagen, ist die BPI Service zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Falls auch der dritte
Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch innerhalb angemessener Frist
fehlschlägt, ist der Vertragspartner zur Minderung der für die
mangelbehaftete Lieferung zu zahlenden Vergütung oder zum Rücktritt
berechtigt.
4.2. Die Haftung der BPI Service - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist
beschränkt auf Schäden, die die BPI Service oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der
Verletzung von wesentlichen Pflichten, auf deren Erfüllung der
Vertragspartner besonders vertrauen darf, leicht fahrlässig
herbeigeführt haben.
4.3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der BPI Service
GmbH der Höhe nach unbeschränkt auf die bei vergleichbaren
Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder
spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
4.4. Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
und nach Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5. Allgemeines
5.1. Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen der BPI
Service und dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, auf die nur
schriftlich verzichtet werden kann.
5.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen der BPI Service und dem Vertragspartner
aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung unterstehen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens
über den internationalen Warenkauf.
5.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der BPI
Service und Unternehmern sowie zwischen der BPI Service und Personen,
die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, oder juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist Frankfurt am Main. Dies gilt auch dann, wenn die
vorgenannten Vertragspartner erst nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder
ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Zivilprozessordnung verlegen, oder wenn deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
5.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. Bei einer nicht AGB-rechtlich
bedingten Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit tritt mit Rückwirkung
an die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bedingung diejenige
wirksame, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommt.
5.5. Die BPI Service behält sich das Recht vor, diese AGB zu
ändern. Der Kunde wird darüber schriftlich unter der Adresse im
Bestellformular oder der neuesten Rechnungsadresse informiert. Nimmt der Kunde
die bestellten Leistungen unter den geänderten Bedingungen weiterhin in
Anspruch, gelten diese als vereinbart.
B. Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren, Fachtagungen und
Kongressen
1. Leistungen der BPI Service
Die BPI Service führt Veranstaltungen wie Seminare, Fachtagungen und
Kongresse (nachfolgend „Veranstaltungen“) für Unternehmen
durch. Die jeweiligen Leistungspflichten der BPI Service werden im
Einzelnen vertraglich vereinbart.
2. Gewährleistung, Haftung
Für den Inhalt fremder Beiträge im Rahmen von Vortragsveranstaltungen
sind ausschließlich die jeweiligen Referenten verantwortlich.
C. Vertrieb von Informationsmedien
1. Leistungsbeschreibung
Die BPI Service erstellt und/oder gibt verschiedene Publikationen - auch in
elektronischer Form - mit Bezug zu pharmazeutischen Themen heraus. Die
Leistungen der BPI Service bestehen in der Sammlung und redaktionellen
Aufbereitung von Informationen Dritter, insbesondere des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie e.V., sowie von für die pharmazeutische
Industrie maßgeblichen Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen, Empfehlungen
und sonstigen Bekanntmachungen und Texten in ihrer jeweils zum
Erscheinungsdatum maßgeblichen Fassung.
2. Lieferungen, Gefahrübergang
2.1. Bestellungen sind schriftlich bei der BPI Service aufzugeben. Die BPI
Service versendet bestellte Informationsmedien nach Zugang der Bestellung
auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners an die von ihm angegebene
Lieferadresse. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.2. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
der zufälligen Beschädigung auf den Besteller über, sobald die
Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand durch
Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits
mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller auf diesen über.
2.3. Weist das Produkt Material- oder Herstellungsfehler auf, kann der Kunde
gegen Rückgabe eine kostenlose Ersatzlieferung verlangen. Ist die
Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft, ist der Kunde zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen. Der Kunde kann die vorstehend genannten Ansprüche binnen
12 Monaten nach Erhalt des Produktes geltend machen. Offensichtliche
Mängel oder Unvollständigkeit der Lieferung werden nur anerkannt,
wenn sie innerhalb von 10 Werktagen, gerechnet vom Tag der Auslieferung an den
Kunden, schriftlich gegenüber der BPI Service gemeldet werden.
3. Publikationen als Online-Version
3.1. Zugang zu Publikationen als Online-Version und diesbezügliche
Pflichten des Kunden
Die BPI Service bietet Publikationen neben der Printversion auch im
digitalen Format an. Der Zugang des Kunden zu Publikationen als Online-Version
erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der
Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden zugeteilten
personenbezogenen Zugangsdaten (Benutzername & Passwort). Sind in der
Institution des Kunden mehrere Personen tätig, so erhält jeder
berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten und ein eigenes Passwort.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu
halten sowie die unberechtigte Nutzung der digitalen Publikation durch Dritte
zu verhindern; er stellt überdies sicher, dass die in seiner Institution
tätigen Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten.
Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten, der Passwörter
oder des IP-Check, so wird er den Anbieter unverzüglich unterrichten. Bei
Missbrauch ist die BPI Service berechtigt, den Zugang zur digitalen
Publikation umgehend zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu
vertretenden Missbrauch.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen
Voraussetzungen für den Zugang zur Online-Version geschaffen werden,
insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware,
der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Die BPI Service
GmbH wird den Kunden auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser
informieren.
Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und/oder sonstiger
technischer Komponenten des Systems durch die BPI Service obliegt es dem
Kunden, nach Information durch die BPI Service die notwendigen
Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware zu
treffen.
3.2. Leistungsumfang, Nutzungsbeschränkungen, Änderungsbefugnis der
BPI Service
Die Haftung richtet sich nach Ziffer A.4.1. und C.1.
Die Online-Publikationen stehen grundsätzlich sieben Tage pro Woche jeweils
24 Stunden pro Tag zur Verfügung. Der Kunde erhält die Berechtigung,
diese digitalen Publikationen mit einer Verfügbarkeit von 90 % pro
Kalendermonat zu nutzen.
Die BPI Service haftet nicht für Zeiten der Nichtverfügbarkeit
der Online-Publikationen
-
die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen
technischen Voraussetzungen für den Zugang vorübergehend nicht
gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Kunden;
-
wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen
oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen;
-
wegen höherer Gewalt, insbesondere wegen Stromausfällen, die nicht im
Einflussbereich des Anbieters stehen;
-
wegen Wartungsarbeiten, die von der BPI Service durchgeführt werden.
Die BPI Service wird bei der Auswahl und Pflege der Inhalte
größtmögliche Sorgfalt anwenden.
3.3. Rechte des Anbieters
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den digitalen Publikationen, z.B. Pharma
Kodex-Online-Version, um ein von der BPI Service hergestelltes
Datenbankwerk bzw. um eine Datenbank i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1
UrhG handelt. Die zugehörigen Computerprogramme unterliegen dem Schutz
nach §§ 69a ff. UrhG.
3.4. Nutzungsrechte des Kunden
Der Kunde erhält ein befristetes, auf Dritte nicht übertragbares Recht
zur Nutzung der jeweiligen digitalen Publikationen.
Die Nutzung ist auf die in der Bestellung festgelegte Zahl der Nutzer in der
Institution des Kunden beschränkt. Die Nutzer sind vom Kunden namentlich
zu benennen. Deren personenbezogene Zugangsberechtigungen (Benutzername &
Passwort) werden von der BPI Service schriftlich mitgeteilt.
Die abgerufenen Dokumente dürfen vom Nutzer nur für den eigenen,
fallbezogenen Gebrauch verwendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe,
insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen der Programme
oder Dokumente, ist unzulässig.
3.5. Laufzeit
Im Einzelbezug beläuft sich die Nutzungsdauer der jeweiligen
Online-Publikation auf 12 Monate.
Im Abonnement beträgt die Mindestlaufzeit zwei Jahre, die Nutzungsdauer
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer
Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei der BPI Service.
Die Regelungen in Ziffer C.4.3. gelten entsprechend.
Die Rechungstellung erfolgt grundsätzlich für 12 Monate im Voraus.
Dies gilt sowohl für Einzelbesteller als auch für Abonnenten.
4. Bezug im Abonnement
4.1. Sämtliche regelmäßig erscheinenden Informationsmedien (z.
B. Pharma Kodex, Pharma Kodex-Online) können auch im Abonnement bezogen
werden. Abonnementverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und
gelten für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
4.2. Der Abonnementvertrag für Printprodukte verlängert sich jeweils
um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten nach
Erscheinen der Publikation schriftlich gekündigt wird. Bei
Abonnementverträgen für Online-Publikationen ist der Zeitpunkt des
jeweiligen Vertragsschlusses maßgeblich. Der Abonnementvertrag kann
erstmals zum Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei
Monaten gekündigt werden.
4.3. Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung
aus wichtigem Grund.
Für die BPI Service liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
-
der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist und auch
eine gesetzte
Nachfrist von 14 Tagen fruchtlos verstrichen ist;
-
der Vertragspartner seine personenbezogene Nutzerkennung - z. B. für die
Pharma Kodex-Online Version - vertragswidrig an Dritte weitergibt und/oder eine
unberechtigte Nutzung der
digitalen Publikation durch Dritte zulässt.
4.4. Kündigungen erfolgen schriftlich.